Definition
Formelle Bestätigung durch eine zuständige Stelle, dass eine Organisation oder Person bestimmte Kompetenz- und Qualitätsanforderungen erfüllt. Im QM-Kontext meist die Akkreditierung von Prüflaboratorien (ISO/IEC 17025, DAkkS) oder Zertifizierungsstellen. Unterscheidet sich von der Zertifizierung durch den Bezug auf eine anerkannte Akkreditierungsstelle.
In der Praxis
Die Akkreditierung ist das stille Fundament, auf dem die ganze Zertifikatswirtschaft steht — und genau deshalb wird sie übersehen. In der Beratung erlebe ich zwei Extreme: Einkäufer, die jedes PDF mit Siegel für ein Zertifikat halten, und Laborleiter, die ihre Akkreditierung als Bürokratie begreifen statt als ihr Geschäftsmodell. Beides ist teuer. Die Akkreditierung ist die formelle Bestätigung der technischen Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle — sie wird von einer staatlich anerkannten Stelle nach internationalen Kompetenznormen erteilt, für Labore etwa nach ISO/IEC 17025. Der praktische Hebel: Nur akkreditierte Ergebnisse genießen die anerkannte Verlässlichkeit, die Kunden, Behörden und Gerichte akzeptieren. Der klassische Schock im Kundenaudit: Das Prüfprotokoll des Lieferanten stammt aus einem nicht akkreditierten Labor — die Messreihe muss wiederholt werden, auf Ihre Kosten. Deshalb gilt bei jeder Beauftragung: Akkreditierungsurkunde und Geltungsbereich prüfen, bevor der erste Auftrag rausgeht.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu Akkreditierung
Wir sind ISO-9001-zertifiziert — sind wir damit auch akkreditiert?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge auf zwei verschiedenen Ebenen. Ihre ISO-9001-Zertifizierung bestätigt, dass Ihr Managementsystem die Anforderungen der Norm erfüllt — ausgestellt von einer Zertifizierungsstelle. Die Akkreditierung dagegen ist die Kompetenzbestätigung für Konformitätsbewertungsstellen selbst: Labore, Inspektionsstellen, Zertifizierer. Sie wird von der nationalen Akkreditierungsstelle erteilt — in Deutschland der DAkkS — und folgt eigenen Kompetenznormen wie ISO/IEC 17025 oder ISO/IEC 17020. Ein produzierendes Unternehmen kann sich gar nicht „akkreditieren lassen"; es kann sich nur zertifizieren lassen oder, wenn es Labortätigkeiten anbietet, als Labor akkreditieren lassen. Die Verwechslung ist gefährlich: Ein ISO-9001-Zertifikat Ihres Prüfdienstleisters ersetzt keine Laborakkreditierung — es sagt nichts über dessen messtechnische Kompetenz (Verordnung (EG) Nr. 765/2008).
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Akkreditierung in Deutschland und der EU?
Die europäische Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2008: Sie legt fest, dass jeder Mitgliedstaat genau eine nationale Akkreditierungsstelle bestellt und dass die Akkreditierung als hoheitlich geprägte Aufgabe organisiert wird. In Deutschland ist das die DAkkS, verankert durch das Akkreditierungsstellengesetz. Die Akkreditierungsstellen selbst arbeiten dabei nach der internationalen Norm ISO/IEC 17011 — den Anforderungen an Akkreditierungsstellen — und bewerten die Konformitätsbewertungsstellen gegen deren Fachnormen, etwa ISO/IEC 17025 für Labore. Wichtig für die Einordnung: Die DAkkS akkreditiert Stellen, sie zertifiziert selbst keine Unternehmen. Wer Ihnen also ein „DAkkS-Zertifikat" verkaufen will, hat das System nicht verstanden — oder hofft, dass Sie es nicht verstehen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008; Akkreditierungsstellengesetz).
Wie prüfen wir die Akkreditierung eines Labors oder Zertifizierers konkret?
Drei Schritte, alle öffentlich zugänglich. Erstens: Rufen Sie die Datenbank der DAkkS auf und suchen Sie die Stelle — dort steht, ob sie akkreditiert ist und für was. Zweitens: Lassen Sie sich die Akkreditierungsurkunde samt Anhang zeigen; der Anhang definiert den Geltungsbereich, also welche Messgrößen, Verfahren oder Zertifizierungsprogramme abgedeckt sind. Drittens: Gleichen Sie den Geltungsbereich mit Ihrem Auftrag ab — ein Labor, das für Längenmessung akkreditiert ist, darf Ihre Schadstoffanalytik nicht im akkreditierten Umfang anbieten. Bei ausländischen Stellen gilt dasselbe über die dortige nationale Akkreditierungsstelle, etwa über die EA-Mitglieder in Europa. Dokumentieren Sie die Prüfung in Ihrer Lieferantenakte — im Reklamationsfall ist sie Ihr Nachweis, dass Sie sorgfältig ausgewählt haben.