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Norm / Standard

EU AI Act

EU-Verordnung über künstliche Intelligenz

Definition

Weltweit erste umfassende Regulierung für KI-Systeme, die nach Risikoklassen (minimal, begrenzt, hoch, unannehmbar) differenziert. Hochrisikoklassen müssen ein Risikomanagementsystem, Daten Governance, Transparenz und menschliche Aufsicht nachweisen. Ergänzt durch ISO/IEC 42001 als Managementstandard.

In der Praxis

Die praktische Arbeit mit dem AI Act beginnt mit einer Inventur: Welche KI-Systeme setzt das Unternehmen ein oder entwickelt es — und in welche Risikoklasse fallen sie? Erst diese Einordnung entscheidet über den Aufwand: Während Systeme mit minimalem Risiko weitgehend unreguliert bleiben, müssen Anbieter von Hochrisiko-Systemen ein durchgängiges Risikomanagement, Datenqualitätsanforderungen, technische Dokumentation und menschliche Aufsicht nachweisen. Für Anwenderunternehmen wird die Betreiberrolle unterschätzt: Wer ein Hochrisiko-System einsetzt, trägt eigene Pflichten — von der Einhaltung der Gebrauchsanweisung bis zur Überwachung im Betrieb. Managementsysteme nach ISO/IEC 42001 helfen, diese Pflichten strukturiert abzubilden, ersetzen aber nicht die produktbezogene Konformitätsbewertung.

Häufige Fragen zu EU AI Act

Ab wann gilt der EU AI Act?

Die Verordnung gilt gestuft: Verbotene Praktiken und KI-Kompetenzpflichten gelten seit Februar 2025, die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025. Für die meisten Hochrisiko-Systeme wurden die Fristen durch die Digital-Omnibus-Verordnung verschoben — die Pflichten greifen nun ab 2027 beziehungsweise 2028, je nach Systemkategorie.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den AI Act?

Bei verbotenen KI-Praktiken drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; bei Verstößen gegen Hochrisiko-Pflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent — jeweils der höhere Wert. Für kleinere Unternehmen kann eine niedrigere Obergrenze gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber im AI Act?

Anbieter ist, wer ein KI-System unter eigenem Namen entwickelt oder entwickeln lässt und in Verkehr bringt — er trägt die Hauptlast: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Registrierung. Betreiber ist, wer ein System unter eigener Verantwortung einsetzt; seine Pflichten umfassen die bestimmungsgemäße Nutzung, die Überwachung des Betriebs und die Information betroffener Personen. Wer ein System wesentlich verändert oder unter eigener Marke vertreibt, wird selbst zum Anbieter.

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