Definition
Weltweit erste umfassende Regulierung für KI-Systeme, die nach Risikoklassen (minimal, begrenzt, hoch, unannehmbar) differenziert. Hochrisikoklassen müssen ein Risikomanagementsystem, Daten Governance, Transparenz und menschliche Aufsicht nachweisen. Ergänzt durch ISO/IEC 42001 als Managementstandard.
In der Praxis
Die praktische Arbeit mit dem AI Act beginnt mit einer Inventur: Welche KI-Systeme setzt das Unternehmen ein oder entwickelt es — und in welche Risikoklasse fallen sie? Erst diese Einordnung entscheidet über den Aufwand: Während Systeme mit minimalem Risiko weitgehend unreguliert bleiben, müssen Anbieter von Hochrisiko-Systemen ein durchgängiges Risikomanagement, Datenqualitätsanforderungen, technische Dokumentation und menschliche Aufsicht nachweisen. Für Anwenderunternehmen wird die Betreiberrolle unterschätzt: Wer ein Hochrisiko-System einsetzt, trägt eigene Pflichten — von der Einhaltung der Gebrauchsanweisung bis zur Überwachung im Betrieb. Managementsysteme nach ISO/IEC 42001 helfen, diese Pflichten strukturiert abzubilden, ersetzen aber nicht die produktbezogene Konformitätsbewertung.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu EU AI Act
Ab wann gilt der EU AI Act?
Die Verordnung gilt gestuft: Verbotene Praktiken und KI-Kompetenzpflichten gelten seit Februar 2025, die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025. Für die meisten Hochrisiko-Systeme wurden die Fristen durch die Digital-Omnibus-Verordnung verschoben — die Pflichten greifen nun ab 2027 beziehungsweise 2028, je nach Systemkategorie.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den AI Act?
Bei verbotenen KI-Praktiken drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; bei Verstößen gegen Hochrisiko-Pflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent — jeweils der höhere Wert. Für kleinere Unternehmen kann eine niedrigere Obergrenze gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber im AI Act?
Anbieter ist, wer ein KI-System unter eigenem Namen entwickelt oder entwickeln lässt und in Verkehr bringt — er trägt die Hauptlast: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Registrierung. Betreiber ist, wer ein System unter eigener Verantwortung einsetzt; seine Pflichten umfassen die bestimmungsgemäße Nutzung, die Überwachung des Betriebs und die Information betroffener Personen. Wer ein System wesentlich verändert oder unter eigener Marke vertreibt, wird selbst zum Anbieter.