Definition
EU-Mechanismus zur CO₂-Bepreisung von Importen energieintensiver Güter (Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff). Ziel: Schutz europäischer Unternehmen vor Carbon Leakage und Ansporn für Drittstaaten zur Dekarbonisierung. Ab 2026 vollständig in Kraft, zunächst mit Meldepflicht und Übergangsbestimmungen.
In der Praxis
Beim CO₂-Grenzausgleich übersehen Betriebe aktuell zwei Dinge: die 50-Tonnen-Schwelle und die Kalenderlogik. Art. 2a entlastet Importeure unter 50 Tonnen betroffener Waren pro Kalenderjahr — wer knapp darüber liegt, unterliegt vollumfänglich: Zulassung als CBAM-Anmelder (Art. 4 und 5), CBAM-Erklärung und Zertifikatsabgabe (Art. 26 Abs. 2a). Die definitive Phase läuft seit dem 01.01.2026; die erste Erklärung für 2026 ist am 30.09.2027 fällig, der Zertifikatskauf startet am 01.02.2027 — der Preis lag im ersten Quartal 2026 bei 75,36 € pro Tonne. In Deutschland ist die DEHSt zuständig. Der Praxisfehler: Der Einkauf weiß nicht, dass er von den Drittland-Herstellern verifizierte Emissionsdaten beschaffen muss — ohne die wird die Erklärung zur Schätzübung mit Zuschlagsrisiko. Und die Zollabteilung, die die Massen erfasst, redet selten mit der Nachhaltigkeitsabteilung, die die Emissionen bewertet. Wer Stahl- oder Aluminiumkomponenten aus der Türkei, Indien oder China bezieht, sollte jetzt seine Jahrestonnage kennen.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu CBAM
Worin unterscheidet sich CBAM vom europäischen Emissionshandel — wir zahlen doch schon über unsere Lieferanten CO₂-Preise?
Der EU-Emissionshandel (EU ETS) bepreist die Produktion innerhalb der EU: Europäische Stahl- oder Zementhersteller brauchen Zertifikate für ihre Anlagenemissionen, und dieser Preis steckt in Ihrem Einkaufspreis. CBAM ist das Spiegelbild für Importe: Wer energieintensive Waren aus Drittstaaten einführt, kauft CBAM-Zertifikate in Höhe der eingebetteten Emissionen — damit der Import nicht billiger dasteht als die klimabepreiste EU-Produktion (Stichwort Carbon Leakage). Für Sie heißt das: Der CO₂-Preis Ihres EU-Lieferanten bleibt dessen Thema, aber bei Drittland-Bezug werden Sie selbst verpflichtet — Zulassung, Erklärung, Zertifikatsabgabe. Zahlt der Drittland-Hersteller bereits einen CO₂-Preis im Erzeugerland, kann dieser angerechnet werden. CBAM ist also kein zweiter Emissionshandel, sondern eine Importpflicht, die Einkauf und Zollprozess direkt betrifft.
Wir importieren rund 80 Tonnen Stahlteile pro Jahr — welche Pflichten treffen uns ab wann genau?
Mit 80 Tonnen liegen Sie über dem 50-Tonnen-Schwellenwert des Art. 2a und unterliegen vollumfänglich. Konkret: Sie brauchen die Zulassung als CBAM-Anmelder — ohne sie dürfen die Waren nicht eingeführt werden (Art. 4); der Antrag läuft über das CBAM-Register (Art. 5), in Deutschland bei der DEHSt. Dann die Jahrespflicht nach Art. 26 Abs. 2a: Für jedes Kalenderjahr reichen Sie eine CBAM-Erklärung ein und geben Zertifikate entsprechend der eingebetteten Emissionen ab — die erste Erklärung für 2026 ist bis zum 30.09.2027 fällig, Zertifikate kaufen Sie ab dem 01.02.2027. Dafür brauchen Sie von Ihren Drittland-Herstellern die verifizierten Emissionsdaten je Erzeugnis. Mein Rat: Stellen Sie den Zulassungsantrag früh — Registerzugänge und Datenklärung mit Lieferanten sind die Engpässe, nicht das Formular.
Wie prüfen wir, ob wir unter der 50-Tonnen-Schwelle bleiben — und was ist zu tun, wenn wir sie überschreiten?
Erfassen Sie laufend die importierten Massen der betroffenen Warengruppen — Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Strom — über Ihre Zollanmeldungen, idealerweise als monatliche Summe im Einkaufs- oder Zollreport. Bleiben Sie unter 50 Tonnen pro Kalenderjahr, weisen Sie in der Zollanmeldung auf die Befreiung nach Art. 2a hin — eine Zulassung brauchen Sie dann nicht. Überschreiten Sie die Schwelle auch nur einmal im laufenden Jahr, unterliegen Sie rückwirkend allen Verpflichtungen: Zulassung als Anmelder, Erklärung, Zertifikate. Deshalb meine Empfehlung: Ab etwa 35 bis 40 Tonnen Jahresreichweite den Zulassungsantrag vorbereiten — die Registerzulassung dauert, und ohne sie steht im Ernstfall die Ware an der Grenze.