Definition
EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung großer und mittlerer Unternehmen. Nach der Omnibus-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 vom 24.02.2026 entfällt die gestufte Einführung: berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz, erstmals für das Geschäftsjahr 2027. Berichterstattung erfolgt nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Prüfung durch externe Auditoren mit „limited assurance".
In der Praxis
Die CSRD wird in neun von zehn Projekten, die ich begleite, zunächst als Berichtsprojekt missverstanden — es ist ein Datenprojekt. Die Einstufungsfrage („fallen wir drunter?") wird oft erst beantwortet, wenn die Zeit für den Datenaufbau schon verstrichen ist: Nach der Omnibus-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz berichtspflichtig, erstmals für das Geschäftsjahr 2027. Das entlastet viele Mittelständler formal — aber nicht faktisch: Der Trickle-down über Großkunden und Banken läuft weiter, weil berichtspflichtige Unternehmen Wertschöpfungsketten-Daten brauchen. Zweiter Stolperstein: Die Prüfung mit limited assurance wird unterschätzt — der Abschlussprüfer will Belegketten sehen, keine PowerPoint. Mein Rat: Klären Sie die Einstufung schriftlich und aktuell, bauen Sie die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS-Logik auf und behandeln Sie den Bericht als Jahresabschluss-Disziplin, nicht als Marketing-Übung. Wer nicht pflichtig ist, fährt mit dem freiwilligen VSME-Standard die beste Antwort auf den Fragebogen-Wildwuchs.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu CSRD
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?
Die CSRD ist die Richtlinie — sie regelt, wer berichten muss, in welchem Umfang und mit welcher Prüfung. Die ESRS sind die inhaltlichen Standards — sie regeln, was und wie konkret berichtet wird, von der Wesentlichkeitsanalyse bis zu den Kennzahlen je Nachhaltigkeitsthema. Rechtlich hängt das so zusammen: Die Richtlinie (EU) 2022/2464 hat die Berichtspflichten in die Artikel 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU eingefügt; die ESRS sind als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 unmittelbar geltendes Recht. Merkhilfe: Die CSRD ist das Gesetz über die Pflicht, die ESRS das Regelwerk für den Bericht. Wer seine Pflicht prüft, schaut in die Richtlinie samt Omnibus-Änderungen; wer den Bericht schreibt, arbeitet in den ESRS (Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD); Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS)).
Müssen wir als Mittelständler mit 600 Beschäftigten nach CSRD berichten?
Nach der Omnibus-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 vom 24.02.2026: nein. Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz, erstmals für das Geschäftsjahr 2027, mit Prüfung im Umfang einer limited assurance. Ältere Staffelungen mit niedrigeren Schwellen sind überholt — lassen Sie sich davon nicht in alte Planungen drängen. Aber Achtung: Formal befreit heißt nicht faktisch außen vor. Berichtspflichtige Kunden fragen entlang der ESRS-Logik bei Lieferanten an, und Banken spiegeln die Anforderungen in der Kreditwürdigkeitsprüfung. Für diese Situation ist der freiwillige VSME-Standard der EFRAG der pragmatische Weg: strukturiert, schlank, anerkannt. Dokumentieren Sie Ihre Einstufungsprüfung schriftlich — die Frage kommt wieder, bei jedem Kundenaudit und jeder Finanzierungsrunde (Richtlinie (EU) 2026/470; Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD)).
Wie bereiten wir uns praktisch vor, ohne ein Großprojekt auszurufen?
Vier Schritte in dieser Reihenfolge. Erstens Einstufung: schriftlich klären, ob und ab wann Sie pflichtig sind — das ist eine Seite Papier, kein Projekt. Zweitens Wesentlichkeitsanalyse: die doppelte Wesentlichkeit entscheidet, welche ESRS-Themen Sie überhaupt berichten müssen — ohne sie sammeln Sie Daten für Themen, die niemand verlangt. Drittens Datenlandkarte: Für jedes wesentliche Thema festlegen, wo die Daten liegen — Energie beim Facility Management, Personal in HR, Emissionen in der Lieferkette — und wer sie jährlich prüffähig liefert. Viertens Governance: Verantwortung in der Geschäftsführung verankern, Bericht in den Jahresabschluss-Prozess hängen, Prüfer früh einbinden. Wer ISO 14001 oder ISO 50001 lebt, hat Datenquellen und Prozesse schon — mappen statt neu bauen. Und planen Sie die limited-assurance-Prüfung von Anfang an mit: Belegketten entstehen nicht nachträglich.