Definition
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, die über die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) technische Regeln (DGUV-Regeln und -Informationen) herausgibt. Diese Regeln präzisieren Arbeitsschutzgesetze und sind für Arbeitgeber praktisch bindend.
In der Praxis
Die wichtigste Klarstellung vorab: Die DGUV ist der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung — die eigentlichen Träger sind die Berufsgenossenschaften für die Privatwirtschaft und die Unfallkassen für die öffentliche Hand. Wer im Betrieb prüft, Beiträge erhebt und nach Unfällen entschädigt, ist Ihre zuständige Berufsgenossenschaft, nicht „die DGUV". Relevanz hat der Verband für Sie vor allem über das Regelwerk: DGUV-Vorschriften sind autonomes Unfallversicherungsrecht und für die Mitgliedsunternehmen bindend; DGUV-Regeln und DGUV-Informationen konkretisieren die Anforderungen aus Gesetz und Verordnung. Das prominenteste Beispiel ist die DGUV Vorschrift 2 (2024): Sie regelt, wie die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auszusehen hat — Regelbetreuung, bedarfsgerechte Betreuung, Unternehmermodell. Erstaunlich viele Betriebe kennen ihr eigenes Betreuungsmodell nicht und merken es erst, wenn die Berufsgenossenschaft nach dem Betreuungsplan fragt. Nehmen Sie Prüfberichte Ihrer Berufsgenossenschaft ernst: Die darin gesetzten Fristen sind keine Bitten, sondern Vollzug bindenden Rechts.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu DGUV
Was ist der Unterschied zwischen DGUV und Berufsgenossenschaft?
Die DGUV ist der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherungsträger — sie bündelt die gemeinsamen Aufgaben, gibt das Regelwerk heraus und vertritt die Unfallversicherung nach außen. Die Berufsgenossenschaften (für die Privatwirtschaft) und Unfallkassen (für die öffentliche Hand) sind die eigentlichen Träger: Sie erheben die Beiträge, beraten und prüfen die Mitgliedsunternehmen, erlassen Unfallverhütungsvorschriften und zahlen nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten. Für Sie als Betrieb ist die zuständige Berufsgenossenschaft der Ansprechpartner — von der Anmeldung über die Prüfung bis zur Unfallmeldung. Die DGUV begegnet Ihnen vor allem als Herausgeberin der Vorschriften, Regeln und Informationen, die in Ihrem Betrieb gelten. Wer das verwechselt, sucht bei Fragen zur Betreuung oder zu Prüfterminen an der falschen Stelle.
Sind DGUV-Vorschriften für uns verbindlich — oder nur Empfehlungen?
DGUV-Vorschriften sind autonomes Unfallversicherungsrecht und für die Mitgliedsunternehmen der Unfallversicherungsträger bindend — das ist keine Empfehlungsebene. Verstoßen Sie dagegen, kann die Berufsgenossenschaft Mängel anordnen und fristsetzen; im Wiederholungsfall drohen behördliche Verfahren. Eine Stufe darunter stehen die DGUV-Regeln und DGUV-Informationen: Sie konkretisieren, wie die Anforderungen aus Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen praktisch umzusetzen sind — vergleichbar mit der Konkretisierungsfunktion der TRGS. Das praktisch wichtigste Beispiel ist die DGUV Vorschrift 2 (2024): Sie legt fest, in welchem Umfang Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ihren Betrieb betreuen müssen und welche Betreuungsmodelle zulässig sind. Wer seinen Betreuungsumfang nicht kennt, sollte dort als Erstes nachschlagen.
Wie arbeiten wir praktisch sinnvoll mit unserer Berufsgenossenschaft zusammen?
Kennen Sie zuerst Ihre zuständige Berufsgenossenschaft und die dortigen Ansprechpartner — das klingt banal, scheitert aber in vielen Betrieben. Klären Sie dann Ihr Betreuungsmodell nach der DGUV Vorschrift 2 (2024): Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten, bedarfsgerechte Betreuung oder das Unternehmermodell für kleine Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial — und dokumentieren Sie die Wahl in einem Betreuungsplan. Melden Sie Arbeitsunfälle fristgerecht und nutzen Sie die Beratungsangebote aktiv; die Berater der Berufsgenossenschaft kosten Sie kein zusätzliches Geld. Behandeln Sie Prüfberichte wie Auditberichte: Feststellungen mit Verantwortlichem und Termin in Ihren Korrekturmaßnahmen-Prozess überführen und die Wirksamkeit prüfen. Und nutzen Sie die DGUV-Regeln und -Informationen als Umsetzungshilfe — sie sind oft konkreter als jede Norm.