Definition
Nach ArbSchG und DGUV zu bestellende Fachkraft, die Arbeitgeber bei Fragen des Arbeitsschutzes berät. Unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Unfalluntersuchungen und der Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen. Kleinere Betriebe können externe SiBe beauftragen.
In der Praxis
Der häufigste Begriffsfehler im deutschen Arbeitsschutz: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte werden in einen Topf geworfen. Die SiBe ist eine bestellte Fachkraft mit nachgewiesener sicherheitstechnischer Fachkunde — die Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII sind dagegen Beschäftigte des Unternehmens, die ehrenamtlich unterstützen. Beides zu verwechseln führt zu falscher Personalplanung. Zweiter Punkt: Die Bestellpflicht folgt aus § 1 ASiG, nicht aus dem ArbSchG — der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, und er kann das nach § 19 ASiG über überbetriebliche Dienste erfüllen. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 (2024) mit ihren Betreuungsmodellen. In der Praxis wird externe Betreuung gern „gebucht und vergessen" — ohne Betreuungsplan, ohne Begehungstermine, ohne Ergebnisverfolgung. Und der wichtigste Satz zum Schluss: Die SiBe berät und unterstützt — verantwortlich für den Arbeitsschutz bleibt der Arbeitgeber. Wer das verwechselt, baut sich eine Scheinsicherheit auf.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiBe)
Was ist der Unterschied zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine nach § 1 ASiG zu bestellende Fachkraft mit nachgewiesener sicherheitstechnischer Fachkunde — sie berät den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und der Arbeitsschutzorganisation. Sicherheitsbeauftragte dagegen sind Beschäftigte des Unternehmens, die nach § 22 Abs. 1 SGB VII bestellt werden und ehrenamtlich unterstützen: Sie achten auf Schutzeinrichtungen, weisen auf Mängel hin und wirken an der Unfallverhütung mit — ohne Fachkundenachweis und ohne Beratungsmandat gegenüber der Leitung. In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten kann die Bestellung erforderlich sein, ab 50 Beschäftigten ist sie die Regel; für Sicherheitsbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot (§ 22 Abs. 3 SGB VII). Beide Rollen ergänzen sich: Die SiBe bringt das Fachwissen, die Sicherheitsbeauftragten die Präsenz in der Fläche. Wer sie verwechselt, hat weder das eine noch das andere richtig besetzt.
Müssen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen — auch als kleiner Betrieb?
Ja, grundsätzlich schon: § 1 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen — ohne Mindestgröße. Wie diese Pflicht erfüllt wird, hängt vom Betrieb ab: § 19 ASiG erlaubt die Erfüllung durch überbetriebliche Dienste, also externe SiBe und Betriebsärzte. Den erforderlichen Betreuungsumfang konkretisiert die DGUV Vorschrift 2 (2024) über die Betreuungsmodelle — von der Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten über die bedarfsgerechte Betreuung bis zum Unternehmermodell, bei dem Inhaber kleiner Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial nach entsprechender Qualifizierung selbst betreuen können. „Wir sind zu klein" ist also keine Befreiung, sondern nur eine andere Betreuungsform. Prüfen Sie, welches Modell auf Ihren Betrieb passt, und dokumentieren Sie die Entscheidung — genau danach fragt die Berufsgenossenschaft.
Interne oder externe SiBe — wie organisieren wir die Betreuung richtig?
Die Antwort hängt von Größe, Gefährdungspotenzial und vorhandener Fachkunde ab — die DGUV Vorschrift 2 (2024) beschreibt die zulässigen Modelle. Interne SiBe lohnen sich ab einer gewissen Betriebsgröße und Komplexität; kleinere Betriebe erfüllen die Pflicht meist über überbetriebliche Dienste nach § 19 ASiG. Entscheidend ist nicht das Modell, sondern die Organisation: Legen Sie einen Betreuungsplan fest — Einsatzzeiten, Begehungstermine, Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungskonzept und Unfalluntersuchung. Definieren Sie, wer die Empfehlungen der SiBe in Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen überführt — Empfehlungen ohne Umsetzung sind der häufigste Verschleiß externer Betreuung. Binden Sie die SiBe in die Managementbewertung ein, damit ihre Feststellungen im System ankommen. Und vergessen Sie nie: Die SiBe berät, die Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber — das lässt sich nicht auslagern.