Definition
Deutsche Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Regelt Substitution, Grenzwerte, Schutzmaßnahmen, Unterweisungen und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie Betriebsanweisungen. Ergänzt das Chemikaliengesetz und REACH.
In der Praxis
Beim Gefahrstoffmanagement sehe ich fast immer dasselbe Bild: Das Gefahrstoffverzeichnis ist veraltet oder existiert nur als Lieferantenordner, Sicherheitsdatenblätter landen ungesichtet in der Ablage, und die jährliche Unterweisung läuft ohne die vorgeschriebene arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung und ohne Unterschriftsnachweis — § 14 Abs. 2 verlangt beides ausdrücklich. Dabei ist die Logik der Verordnung einfach: Sie müssen wissen, welche Gefahrstoffe im Betrieb sind, die Gefährdungen beurteilen (TRGS 400 liefert das Vorgehen), daraus Betriebsanweisungen ableiten und anhand dieser unterweisen. Der Substitutionsgedanke wird gern übersehen: Bevor Sie über Schutzmaßnahmen nachdenken, prüfen Sie, ob ein weniger gefährlicher Stoff dieselbe Aufgabe erfüllt — das ist oft die billigste Risikoreduktion überhaupt. Und binden Sie die Einkaufsabteilung ein: Neue Stoffe gehören erst nach Freigabe durch den GBU-Prozess ins Haus, nicht über den Umweg „das haben wir schon immer bestellt". Das ist klassisches Change-Management, nur eben für Chemikalien.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu GefStoffV
Wie hängen GefStoffV und REACH zusammen — was gilt für uns als Anwender?
REACH ist Stoffrecht und richtet sich vor allem an Hersteller und Importeure: Registrierung, Bewertung und die Pflicht zur Lieferung von Sicherheitsdatenblättern liegen auf deren Seite der Lieferkette. Die GefStoffV ist Arbeitsschutzrecht und richtet sich an Sie als Arbeitgeber am Arbeitsplatz: Sie müssen die Gefährdungen durch die Stoffe beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen, Betriebsanweisungen erstellen und unterweisen. Als nachgeschalteter Anwender sind Sie also nicht registrierungspflichtig, aber voll verantwortlich für den sicheren Umgang im eigenen Betrieb. Praktisch heißt das: Das Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten ist die Informationsquelle — die Umsetzung in GBU, Betriebsanweisung und Unterweisung ist Ihre Pflicht. Wer beides verwechselt, wartet auf Regulierung von außen, statt den eigenen Laden zu sichern.
Was verlangt die GefStoffV bei der Unterweisung konkret?
§ 14 Abs. 2 GefStoffV ist erstaunlich detailliert: Die Unterweisung erfolgt mündlich und anhand der Betriebsanweisung — eine E-Mail mit Anhang genügt nicht. Sie muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden, in verständlicher Form und Sprache. Teil der Unterweisung ist eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung — in der Praxis oft ein Beitrag des Betriebsarztes oder entsprechend geschulter Personen. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen; diese Nachweise müssen Sie auf Verlangen der Behörde vorlegen können. Häufiger Prüfpunkt der Berufsgenossenschaft: Zeigen Sie die Unterweisungsnachweise der letzten zwei Jahre für einen beliebigen Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen. Wer dann nur eine Teilnehmerliste ohne Inhalt vorlegt, hat ein Problem.
Wie bauen wir ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement von Grund auf auf?
Starten Sie mit dem Gefahrstoffverzeichnis: Erfassen Sie alle Stoffe inklusive der „vergessenen" Kategorien — Reinigungsmittel, Schmierstoffe, Schweißrauche, Prozesschemikalien. Fordern Sie zu jedem Stoff das aktuelle Sicherheitsdatenblatt an und sichten Sie es, statt es abzuheften. Führen Sie dann die Gefährdungsbeurteilung nach dem Vorgehen der TRGS 400 durch: Welche Tätigkeiten, welche Exposition, welche Schutzmaßnahmen — und prüfen Sie zuerst die Substitution durch weniger gefährliche Alternativen. Leiten Sie aus der GBU die Betriebsanweisungen nach der Gliederung der TRGS 555 ab (§ 14 Abs. 1 GefStoffV) und unterweisen Sie jährlich anhand dieser Dokumente. Verankern Sie schließlich eine Freigaberegel im Einkauf: Kein neuer Gefahrstoff ohne vorherige Prüfung. So entsteht ein geschlossener Prozess, der sich sauber in ein Managementsystem nach ISO 45001 integrieren lässt.