Definition
EU-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Reguliert Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und bestimmte Flammschutzmittel. Hersteller müssen Konformität nachweisen und CE-Kennzeichnungsvoraussetzungen erfüllen. Enge Verzahnung mit REACH und der Abfallwirtschaftsrichtlinie WEEE.
In der Praxis
RoHS wird im Mittelstand gern als Thema der Elektronikfertiger abgehakt — übersehen wird, dass auch Kabel, beschichtete Gehäuse, Lötzinn und Klebstoffe in den Geltungsbereich fallen, sobald sie Teil eines Elektrogeräts sind. Erstes Fehlerbild: die CE-Kennzeichnung ohne RoHS-Baustein. Die Stoffbeschränkungen sind Teil der CE-Konformität; eine Konformitätserklärung ohne RoHS-Nachweis ist unvollständig. Zweites Fehlerbild: blindes Vertrauen auf Lieferantenerklärungen. Eine unterschriebene Erklärung ohne technische Dokumentation und ohne risikobasierte Stichproben — etwa per Röntgenfluoreszenzanalyse — trägt im Schadensfall nicht. Drittes Fehlerbild: die vier Phthalate vergessen, die 2019 ergänzt wurden; viele Materialdeklarationen im Umlauf decken nur die ursprünglichen sechs Stoffe ab. Und die Abgrenzung zu REACH bleibt Dauerbaustelle: RoHS begrenzt Stoffe produktbezogen in homogenen Werkstoffen, REACH wirkt stoffbezogen über alle Branchen — beide Pflichten laufen parallel, keine ersetzt die andere.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu RoHS
Wie hängen RoHS und REACH zusammen?
Beide regeln gefährliche Stoffe, aber aus entgegengesetzten Richtungen. RoHS ist produktbezogen: Es verbietet bestimmte Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten oberhalb fester Grenzwerte, gemessen am homogenen Werkstoff. REACH ist stoffbezogen und branchenübergreifend: Es regelt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien unabhängig vom Produkt. Für ein Elektrogerät gelten beide parallel — ein Kabel kann RoHS-konform sein und trotzdem einen REACH-beschränkten Stoff enthalten, oder umgekehrt. Hinzu kommt die REACH-Informationspflicht zu Kandidatenlistenstoffen in Erzeugnissen, die viele Kunden mit der RoHS-Deklaration gleich mitabfragen. Praktischer Rat: Führen Sie die Stoffnachweise in einem Prozess, prüfen Sie die Konformität aber gegen beide Regelwerke getrennt.
Welche Stoffe beschränkt RoHS, und mit welchen Grenzwerten?
Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU listet die beschränkten Stoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie die Flammschutzmittel PBB und PBDE; die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 hat vier Phthalate ergänzt — DEHP, BBP, DBP und DIBP. Die Grenzwerte liegen bei 0,1 Prozent je homogenem Werkstoff, für Cadmium bei 0,01 Prozent. Homogener Werkstoff heißt: Die Grenze gilt nicht fürs ganze Gerät, sondern für jeden einzelnen gleichartigen Werkstoff — die Beschichtung einer Schraube ist ein eigener Prüfgegenstand. Ausnahmen für bestimmte Anwendungen stehen in den Anhängen III und IV, viele davon mit Ablaufdatum. Wer Konformität erklärt, sollte die Deklarationen seiner Lieferanten auf Vollständigkeit gegen die aktuelle Stoffliste prüfen (RL 2011/65/EU, Anhang II i. V. m. Delegierter Richtlinie (EU) 2015/863).
Wie stellen wir die RoHS-Konformität unserer Produkte praktisch sicher?
Bauen Sie den Nachweis auf der Stückliste auf: Für jedes Bauteil und Material fordern Sie aktuelle Materialdeklarationen der Lieferanten an, die alle zehn beschränkten Stoffe abdecken. Bewerten Sie das Risiko je Materialgruppe — Lötzinn, PVC-Kabel und Beschichtungen sind klassische Risikoträger — und verifizieren Sie risikobasiert per Stichprobe, etwa mit Röntgenfluoreszenzanalyse. Dokumentieren Sie alles in der technischen Dokumentation; sie ist die Grundlage Ihrer EU-Konformitätserklärung, denn RoHS ist integraler Baustein der CE-Kennzeichnung. Halten Sie die Anhänge mit den Ausnahmeregelungen im Blick — laufen Ausnahmen aus, müssen Sie umkonstruieren oder neu deklarieren. Und verankern Sie die Prüfpflichten im Einkaufsprozess, nicht erst in der Endprüfung: Eine RoHS-Klausel in den Bestellbedingungen ist die billigste Absicherung.